Wir haben einiges unternommen, um Klassenfahrten auch zukünftig zu einem angenehmen und sicheren Erlebnis zu machen.
Damit Sie jetzt Ihre Fahrt ohne Risiko planen können, gewähren wir bei einer Vielzahl der Reisen eine kostenfreie Stornierung, sollten die Fahrten aufgrund einer behördlichen Anordnung mit konkretem Bezug zur COVID-19-Pandemie nicht stattfinden können.
In unserer Broschüre informieren wir Sie über die entsprechenden Maßnahmen und präsentieren Ihnen besonders geeignete Reiseziele und Erfahrungsberichte zu den Reisen.
Hier blättern:
Gemeinsam mit unseren Partnern achten wir auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Hygieneregeln und haben ein entsprechendes Schutz- und Hygienekonzept erstellt. Zudem unterstützen wir die Kampagne #klassenfahrtabersicher und setzen uns für die verantwortungsbewusste Durchführung von Klassenfahrten in Pandemiezeiten und danach ein.
Weitere Informationen finden Sie hier:
FAQ zur Durchführung von Klassenfahrten in Pandemiezeiten und danach
Allgemeine Fragen
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Machen Sie sich vor der Buchung mit der Erlasslage in Ihrem Bundesland vertraut. Prüfen Sie, welche Schulfahrten in Ihrem Bundesland wieder möglich sind. Stimmen Sie sich auch mit Ihrer Schulleitung über Ihr Vorhaben ab. Lassen Sie sich das Einverständnis aller Teilnehmer:innen schriftlich geben, dass die zum Fahrttermin geltenden Reise- und Gesundheitsbestimmungen mitgetragen werden. Denken Sie jedoch daran, dass sich die aktuell geltenden Bedingungen bis zum Reisetermin noch einmal ändern können. Treten Sie mit uns in Kontakt, wenn Bedenken zum Rücktrittsrecht oder anderen coronabedingten Risiken bestehen.
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Alle Teilnehmer:innen sind für die Einhaltung staatlich angeordnete Reise- und Gesundheitsbestimmungen (Testpflicht, Impfnachweis, …) selbst verantwortlich. Sollte also für Ihre Reise z. B. ein Impfnachweis notwendig sein, so berechtigt dies nicht automatisch zu einem kostenfreien Rücktritt.
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Sollten die zum Fahrttermin geltenden Vorschriften nicht umsetzbar sein (z.b. Impfnachweis erforderlich, jedoch kein Impfangebot für Schüler vorhanden), suchen wir, im Rahmen unserer Kulanzregelung, gemeinsam mit Ihnen eine entsprechende Lösung.
Umbuchung, Stornierung und Versicherung
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Bei einer Vielzahl der Reisen gewähren wir im Rahmen unseres Stornokostenschutzes eine kostenfreie Stornierung, sollten die Fahrten aufgrund einer behördlichen Anordnung mit konkretem Bezug zur COVID-19-Pandemie nicht stattfinden können. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für Pauschalreisen ermöglichen wir außerdem die kostenlose Stornierung bis zum Tag der Anreise, sollten am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Die entsprechenden Bedingungen, entnehmen Sie Ihrem kostenfreien und individuellen Angebot.
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Ein kostenfreies Rücktrittsrecht besteht in diesem Fall nicht. Bei einer Stornierung müssen wir die entsprechenden Stornokosten lt. AGB bzw. Angebot in Rechnung stellen.
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Für alle Reiserücktritte, die nicht durch unseren Stornokostenschutz abgedeckt sind, fallen Stornokosten an. Durch den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung können Sie sich gegen verschiedene Fälle (z.B. unerwartete schwere Erkrankung – auch COVID-19 Infektionen, Nichtversetzung oder Schulwechsel) absichern und sich die Kosten erstatten lassen.
Reise- und Gesundheitsbestimmungen
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Auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes finden Sie für alle Länder aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Weitere Informationen zu den Regeln für Reiserückkehrer finden Sie auf folgender Seite der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/faq-reisen-1735032 -
Auf den Internetseiten Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes können Sie sich über die allgemeinen Regeln in den jeweiligen Bundesländern informieren: https://tourismus-wegweiser.de/
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Bei Klassenfahrten sind außerdem die Hinweise zur Durchführung von Schulfahrten seitens der Ministerien zu beachten. In der Regel führen alle Teilnehmer:innen vor Reiseantritt einen angeleiteten Schnelltest durch. Die Testpflicht kann für vollständig geimpfte und genese Teilnehmer:innen ggf. entfallen. Die Teststrategie orientiert sich an den Regelungen im Schulbetrieb. Zur Umsetzung sind die Testkits der Schulen oder die Möglichkeiten der Bürgertests zu nutzen.
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Alle Details zu den geltenden Hygienevorschriften und damit verbundene Verhaltensregeln für Ihre Klassenfahrt übersenden wir Ihnen mit den Reiseunterlagen etwa zwei Wochen vor Reiseantritt. Sollte es während der Reise zu Fragen über die Einhaltung der Hygienevorschriften kommen, so sind wir telefonisch rund um die Uhr erreichbar und leisten entsprechende Soforthilfe.
Testung und Quarantäne
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Für den Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne oder einer unerwarteten Erkrankung kurz vor Abreise sind Sie bei vielen Reisen im Rahmen unseres Stornokostenschutzes abgesichert bzw. können sich durch eine zusätzliche Reiserücktrittskostenversicherung die Stornokosten erstatten lassen. Weitere Informationen entnehmen Sie Ihrem persönlichen Angebot.
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Wir gehen davon aus, dass alle anderen Reisenden, die nicht in Quarantäne müssen, in Abstimmung mit den Gesundheitsämtern die Fahrt antreten können.
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Auch hier gehen wir davon aus, dass die Reise, entweder ohne diese Begleitperson oder mit einem Ersatz, von alle anderen Reisenden, die nicht in Quarantäne müssen, angetreten werden kann. Selbstverständlich prüfen wir, im Rahmen unserer Kulanzregelung, auch eine mögliche Umbuchung.
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Bitte veranlassen Sie keinen zweiten Selbsttest, sondern melden Sie sich direkt an der Rezeption der Unterkunft und geben Sie dem Veranstalter der Reise Bescheid. Die Unterkunft meldet dies dem Gesundheitsamt und dann muss auf weitere Instruktionen gewartet werden. In der Regel muss der/die betroffene Person/en sofort von der Gruppe getrennt werden.
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Falls während der Klassenfahrt eine behördlich angeordnete Quarantäne (für einzelne Teilnehmer oder die gesamte Gruppe) ausgesprochen wird, übernehmen wir die Mehrkosten für Unterkunft und Rückreise im gesetzlich geschuldeten Umfang. Wir gehen davon aus, dass in den meisten Fällen durch eine frühere Rückreise (in Abstimmung mit den Gesundheitsämtern) eine Quarantäne vor Ort umgangen werden kann.